Bestandsanalysen im Brandschutz: Sind Ihre Räumlichkeiten sicher?
- sroos1
- 17. Jan.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 8. Feb.
Das erschütternde Ereignis in Crans Montana zeigt, dass Brandschutz keine Frage der Kosten-/ Nutzenrechnung für den Gastronom oder den Besitzer ist. Jeder der einen Betrieb führt schuldet dem Gast, dem Kunden, dem Mitarbeiter ein Mindestmass an Brandschutz, in den Räumlichkeiten und in den Gebäuden, in denen er mit eben diesen Gästen, diesen Kunden und diesen Mitarbeitern sein Geld verdient. Die beglichene Rechnung, am Ende eines schönen und geselligen Abends, zahlt nicht nur die Getränke, das Essen und die Personen die es zubereiten und servieren, sondern eben auch die Gewissheit, in den Räumlichkeiten sicher zu sein.
Ist Ihr Betrieb sicher?

Ist Ihr Betrieb sicher?
Brandschutzvorschriften können mitunter für Leihen kompliziert und missverständlich wirken. Das schützt den Eigentümer bzw. Nutzer jedoch nicht vor den Konsequenzen im Falle eines Brandes. Sehr schnell geraten verantwortlich handelnde Personen in den Verdacht der Fahrlässigkeit, was mit unter zu sehr ernsthaften Folgen führen kann.
Fahrlässigkeit: Wer fahrlässig zum Schaden eines anderen oder unter Herbeiführung einer Gemeingefahr eine Feuersbrunst verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. (Art. 222 Schweizerisches Strafgesetzbuch)
"Bei uns fanden schonmal Kontrollen der Feuerpolizei statt. Von daher kann mir nichts passieren!"
Achtung: Gemäss der kantonalen Gesetzgebung überwacht die Kantonale Feuerpolizei den Vollzug der Feuerpolizeivorschriften. Da diese jedoch nicht alle relevanten Gebäude und Einrichtungen ständig überwachen und prüfen können, verbleibt die Verantwortung, gemäss Brandschutznorm, beim Eigentümer bzw. bei der Nutzerschaft.
Ein bekanntes deutsches Gerichtsurteil (z.B. OVG Münster, 10 A 363/86, 11.12.1987) stellt fest, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in einem Gebäude über Jahre oder Jahrzehnte kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern ist lediglich ein „Glücksfall“.
FAZIT: Als Eigentümer und/oder Nutzer verbleiben Sie in der Haftung. Daher muss es Ihr Anliegen sein, Ihre Gebäude, Ihre gemieteten Räumlichkeiten und Ihre Anlagen in einem rechtlich konformen Zustand zu wissen.
Spezielle Risiken
Spezielle Risiken entstehen bei temporären Festanlässen, in Theatern, Discotheken, Warenhäusern, Spitälern oder bei gefährlichen Handlungen und Fabrikationsprozessen. Hier formulieren die Brandschutzexpert*innen des Kantons bereits in der Bewilligungsphase entsprechende Brandschutzmassnahmen und begleiten deren Umsetzung. Nicht bewilligungspflichtige Veranstaltungen unterliegen jedoch in der Regel der Eigenkontrolle.
Eigentkontrolle
Der Eigenkontrolle unterstehen alle Wohnbauten bis zur Hochhausgrenze sowie Bauten und Anlagen mit besonderer Zweckbestimmung. Es ist Sache der Gebäudeeigentümer*innen oder Nutzenden, die feuerpolizeiliche Sicherheit periodisch zu überprüfen und Mängel zu beheben.
Alle Wohnbauten bis zur Hochhausgrenze
Bauten und Anlagen mit besonderer Zweckbestimmung wie Elektrizitätswerke, Wasserwerke, Kehrichtverbrennungsanlagen, Trafostationen, Zivilschutzbauten
In den Geltungsbereich der Störfallverordnung fallende, industrielle oder gewerbliche Betriebe ohne erhöhter Personengefährdung
Industrielle oder gewerbliche Betriebe ohne erhöhter Personengefährdung (z.B. Metallindustrie, Autogewerbe, Tankstellen)
Gastwirtschaftsbetriebe mit weniger als 300 Plätzen
Landwirtschaftliche Betriebe
Nicht-öffentlich zugängliche Parkgaragen für Motorfahrzeuge mit einer Brandabschnittsfläche bis 4800 m2 (eingeschossig) resp. bis 2400 m2 (mehrgeschossig in offener Verbindung)
Büro- und Verwaltungsbauten
Bauten mit hohen Sachwertkonzentrationen (Zentral-, Hochregal-, Zollfreilager)
Übertragung von Aufgaben an Dritte
Die Kantonale Feuerpolizei kann die Durchführung bestimmter Kontrollaufgaben andern staatlichen Stellen, Gemeinden sowie privaten Fachpersonen übertragen. (§11 FFG Ktn ZH)
Was kann IBB Roos in diesem Zusammenhang für Sie tun?
Die Firma IBB Roos begutachtet die Räumlichkeiten und vergleicht den Ist- Zustand mit den gesetzlichen Auflagen und Anforderungen und informiert den Betreiber/Eigentümer über evtl. Missstände. Zudem zeigt die Brandschutzanalyse Möglichkeiten der Kompensation und Anpassungen auf.
Rechtssicherheit: Als langjähriger Brandschutzexperte versuche ich Ihnen Rechtssicherheit zu geben oder zeige Ihnen auf, wie Sie diese wieder erlangen können. .
Schulung und Sensibilisierung: IBB Roos bietet Schulungen an, die auf die spezifischen Risiken und Anforderungen des Unternehmens abgestimmt sind.
Schulung der Mitarbeiter
Die Schulung der Mitarbeiter ist ein wesentlicher Bestandteil des Brandschutzes. Alle Mitarbeiter sollten regelmäßig in den folgenden Bereichen geschult werden:
Was ist tun im Brandfall: Sämtliche Mitarbeiter, wie u.a. der DJ (für Ton und Licht), und die Kellner müssen für Brandfälle instruiert sein.
Umgang mit Feuerlöschern: Praktische Übungen zur Verwendung von Feuerlöschern können im Ernstfall Leben retten.
Evakuierungsübungen in Betrieben: Regelmäßige Evakuierungsübungen helfen, die Reaktionsfähigkeit der Mitarbeiter im Notfall zu verbessern.
Fazit und Ausblick
Das Ziel der Firma IBB Roos ist es, den Brandschutz in das Gedächdnis eines jeden Eigentümers/ Nutzers zu bringen und somit schreckliche Ereignisse wie das in Crans Montana zu verhindern.
Nächste Schritte für Sie als Eigentümer / Nutzer:
Lassen Sie für Ihren Betrieb/Ihre Liegenschaft oder Ihre Anlage eine Analyse im Bereich Brandschutz erstellen.
Setzen Sie die Massnahmen daraus um.
Lassen Sie Ihre Mitarbeiter im Bereich Brandschutz schulen
Schlafen Sie wieder beruhigt
Indem Sie diese Schritte umsetzen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen gut aufgestellt ist, um den Herausforderungen des Brandschutzes zu begegnen.



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